Voges - Patente
Patentanwaltskanzlei

Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht der von uns angebotenen Dienstleistungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Falls eine Ihr Anliegen betreffende Dienstleistung hier nicht aufgeführt sein sollte, teilen wir Ihnen auf Nachfrage gern mit, ob wir zur Betreuung Ihrer Belange fachlich befähigt und formal berechtigt sind.

Patente und Gebrauchsmuster

Wir übernehmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit deutschen oder europäischen Patentanmeldungen und Patenten sowie Gebrauchsmustern, wozu gehören:

  • Verfassen von Patentanmeldungen in Deutsch oder Englisch (in Abstimmung mit Erfindern) unter Berücksichtigung nationaler bzw. regionaler Erfordernisse
  • Einreichung von Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Europäischen Patentamt
  • Vertretungsübernahme in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht sowie dem Europäischen Patentamt
  • Betreuung von Prüfungsverfahren bzw. Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Europäischen Patentamt
  • Betreuung von Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht
  • Betreuung von Gebrauchsmusterlöschungsverfahren
  • Mitwirkung in Verletzungsverfahren
  • Erstellen von Einspruchsschriftsätzen
  • Teilnahme an mündlichen Verhandlungen
  • Fristenüberwachung
  • Überwachung von Fristen und Zahlung von Jahresgebühren
  • Erstellen von Recherchenberichten

Marken

Wir übernehmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit deutschen Markenanmeldungen oder Gemeinschaftsmarkenanmeldungen und eingetragenen deutschen Marken oder Gemeinschaftsmarken, wozu gehören:

  • Durchführen einer Recherche und Beratung zu Zeichen, die beabsichtigt sind, als Marke angemeldet zu werden
  • Erstellen eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses gemäß Ihren zu kennzeichnenden Waren und Dienstleistungen
  • Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
  • Vertretungsübernahme bei Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
  • Betreuung und Durchführen von Eintragungsverfahren
  • Betreuung und Durchführen von Widerspruchsverfahren
  • Betreuung und Durchführen von Beschwerdeverfahren

Weitere Dienstleistungen

im gewerblichen Rechtsschutz umfassen:

  • Initiierung und Betreuung von Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, oder Markenanmeldungen in anderen Ländern über Korrespondenzanwälte
  • Erstellen von Gutachten zu möglichen Verletzungstatbeständen
  • Erstellen von Gutachten zur Operationsfreiheit (freedom to operate)
  • Beratung in Angelegenheiten zu Arbeitnehmererfindungen
  • Betreuung von Verfahren zu deutschen Geschmacksmustern und Gemeinschaftsgeschmacksmustern

Honorare patentanwaltlicher Leistungen und Grundgebühren

Patentanwaltliche Leistungen sind Leistungen, die von einer Patentanwältin/Patentanwalt aufgrund ihrer/seiner technischen und rechtlichen Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung ausgeführt werden, und werden dem Mandanten oder Auftraggeber gegenüber grundsätzlich individuell ausgewiesen und aufwandsabhängig abgerechnet. Je nach Komplexität des Falles, z.B. des Erfindungsgegenstandes einer Patentanmeldung, wendet die Patentanwältin/der Patentanwalt eine fallabhängige Arbeitszeit auf.

Patentanwaltliche Leistungen umfassen z.B. Beratung und Strategieentwicklung im Zusammenhang mit Schutzrechten, Ausarbeiten von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, Kommentieren und Beantworten von amtlichen Prüfungsbescheiden, Vertreten des Anmelders in mündlichen Verhandlungen, Verfassen von Einspruchsschriftsätzen, Verfahrensführung vor dem Bundespatentgericht, Mitwirkung bei von einem Rechtsanwalt geführten Verletzungsprozessen, Erstellen von Lizenzverträgen, etc. Typische Bearbeitungshonorare von bestimmten patentanwaltlichen Leistungen werden auf Nachfrage mitgeteilt oder können vor Auftragserteilung ausgehandelt werden.

Grundgebühren werden über das Honorar für patentanwaltliche Leistungen hinaus erhoben, um Kosten abzudecken, die mit der Aktenverwaltung, Aktenführung, Fristenüberwachung, Vertretungsübernahme, Verfahrensführung, o.Ä. zusammenhängen. Für die einzelnen Tätigkeiten fallen unterschiedliche Grundgebühren an, die auf Nachfrage mitgeteilt werden.

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