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Rechtliche Grundlage
DienstleistungenHier finden Sie eine Übersicht der von uns angebotenen Dienstleistungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Falls eine Ihr Anliegen betreffende Dienstleistung hier nicht aufgeführt sein sollte, teilen wir Ihnen auf Nachfrage gern mit, ob wir zur Betreuung Ihrer Belange fachlich befähigt und formal berechtigt sind.
Patente und GebrauchsmusterWir übernehmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit deutschen oder europäischen Patentanmeldungen und Patenten sowie Gebrauchsmustern, wozu gehören:
MarkenWir übernehmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit deutschen Markenanmeldungen oder Gemeinschaftsmarkenanmeldungen und eingetragenen deutschen Marken oder Gemeinschaftsmarken, wozu gehören:
Weitere Dienstleistungenim gewerblichen Rechtsschutz umfassen:
Honorare patentanwaltlicher Leistungen und GrundgebührenPatentanwaltliche Leistungen sind Leistungen, die von einer Patentanwältin/Patentanwalt aufgrund ihrer/seiner technischen und rechtlichen Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung ausgeführt werden, und werden dem Mandanten oder Auftraggeber gegenüber grundsätzlich individuell ausgewiesen und aufwandsabhängig abgerechnet. Je nach Komplexität des Falles, z.B. des Erfindungsgegenstandes einer Patentanmeldung, wendet die Patentanwältin/der Patentanwalt eine fallabhängige Arbeitszeit auf. Patentanwaltliche Leistungen umfassen z.B. Beratung und Strategieentwicklung im Zusammenhang mit Schutzrechten, Ausarbeiten von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, Kommentieren und Beantworten von amtlichen Prüfungsbescheiden, Vertreten des Anmelders in mündlichen Verhandlungen, Verfassen von Einspruchsschriftsätzen, Verfahrensführung vor dem Bundespatentgericht, Mitwirkung bei von einem Rechtsanwalt geführten Verletzungsprozessen, Erstellen von Lizenzverträgen, etc. Typische Bearbeitungshonorare von bestimmten patentanwaltlichen Leistungen werden auf Nachfrage mitgeteilt oder können vor Auftragserteilung ausgehandelt werden. Grundgebühren werden über das Honorar für patentanwaltliche Leistungen hinaus erhoben, um Kosten abzudecken, die mit der Aktenverwaltung, Aktenführung, Fristenüberwachung, Vertretungsübernahme, Verfahrensführung, o.Ä. zusammenhängen. Für die einzelnen Tätigkeiten fallen unterschiedliche Grundgebühren an, die auf Nachfrage mitgeteilt werden. |
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